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Kundenbedürfnis oder nicht, Garantie bei Occasionsfahrzeugen

Ein Jahr Garantie ist ein Verkaufsargument, bei Occasionen bestimmter Fahrzeugmarken sowieso. Auf dem Papier beziehungsweise auf dem Internet klingt das Versprechen gut. Du gehst davon aus, dass eventuelle Mängel, die sich beim Kauf noch nicht zeigten und Probleme, die im ersten Jahr erscheinen von der Garantie abgedeckt sind.

Selbstverständlich gehst du davon aus, dass selbstverschuldete Schäden oder Abnützungserscheinungen nicht abgedeckt sind. Dass du nicht an Autorennen teilnehmen, den richtigen Treibstoff tanken und die Nutzlast nicht um 200% überschreiten solltest, ergibt auch irgendwo Sinn. Toll erscheint dir auch, dass du eventuelle Reparaturen nicht in der Garage machen lassen musst, die dir den Wagen verkauft hat. Diese ist nämlich nicht gerade um die Ecke – im Zeitalter von Autoscout kann das ja passieren. Du kannst einfach in jede Marken-Werkstatt gehen und bekommst die vollen Versicherungsleistungen. Der Preis von wenigen hundert Franken erscheint dir fair, eher überfair. Du denkst dir aber nichts Böses und bekommst eher noch ein besseres Gefühl, was dein Kaufobjekt auf vier Rädern angeht.

Bei den Kaufverhandlungen bekommt dein besagtes gutes Gefühl, mindestens was die Garantie angeht, einen kleinen Dämpfer. Der Händler offeriert dir gegen einen Aufpreis ein Upgrade auf die Vollgarantie. Du fragst dich Upgrade von was? Garantie ist Garantie, oder nicht? Als du deinen Einwand mit einigem Nachdruck eingebracht hast, bezahlt der Händler den Upgrade aus dem eigenen Sack. Du holst also das Auto ab und leider erkennst du schon zuhause einige Mängel. Kein Problem denkst du dir, dafür habe ich ja die (upgegradete) Vollgarantie. Wie du es gelernt hast, schreibst du also eine Mängelrüge. Du offerierst, den Wagen entweder (wie versprochen in der nächsten Garage) kostenlos reparieren zu lassen, den Kaufpreis teilweise zurückzuerstatten oder den Wagen zurückzunehmen.

Und jetzt geht’s los.

Die zwei Markenvertretungen in deiner Nähe werden von der Versicherung nicht mehr berücksichtigt. Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren, sind durch die Versicherung grundsätzlich nicht abgedeckt und müssen durch den Verkäufer behoben werden. Drittens gibt es plötzlich eine Liste von einer halben A4-Seite mit Bereichen, die grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen sind. Viertens muss jede Arbeit, auch wenn sie nicht auf der genannten Liste ist, eingegeben und gutgeheissen werden. Fünftens werden Analyse- und Offertarbeiten sowieso direkt dem Kunden berechnet. Und zu guter Letzt bekommst du von der Garage noch eine Rechung über einen Selbstbehalt.

Darf ich dir einen Tipp geben?

Wenn du einmal einen Occasions-Wagen kaufst und dir überlegst, eine Garantieversicherung abzuschliessen. Vergiss es!

Übrigens: Der Anbieter heisst übrigens Citroen Select, die offizielle Garantie-Versicherung von Citroen – erhältlich bei jedem Marken-Händler. Ich wünsche dir eine unfall- und mängelfreie Fahrt.

Liebe Grüsse
Martin Aue

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